Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
    Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 % des Übernachtungspreises.
    Dem Gast bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Gastgeber keine oder eine wesentlich niedrigere Entschädigung als die o.g. Stornopauschale entstanden ist.
  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  7. Sollte die Ferienwohnung nicht weiter vermietet werden können, hat der Gast 90% des Preises zu zahlen.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietgegenstand und Nutzung

Die Ferienwohnung darf nur für private Wohnzwecke genutzt werden, eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.
Die maximale Anzahl an Gästen darf nicht überschritten werden. Die Wohnung darf nur von den gemeldeten Gästen genutzt werden.

Mietpreis und Zahlungsmodalitäten

Der gesamte Mietpreis ist bis zum Anreisetag (wenn möglich 10 Tage vorher) vollständig zu entrichten.

Stornierungsbedingungen

Siehe oben. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Schäden und Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und ihr Inventar pfleglich zu behandeln.
Schäden, die durch den Mieter oder seine Mitreisenden verursacht werden, müssen unverzüglich gemeldet und ersetzt werden.
Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Mitreisenden verursachten Schäden in voller Höhe. Der Vermieter behält sich vor, eine Ersatzforderung für beschädigte oder zerstörte Gegenstände sowie bei Schlüsselverlust geltend zu machen.

Haftungsausschluss des Vermieters

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.
Die Nutzung der Ferienwohnung erfolgt auf eigene Gefahr.
Für wetterbedingte Einschränkungen oder öffentliche Versorgungsprobleme (z. B. Stromausfall) übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Reinigung und Endreinigung

Die Ferienwohnung ist besenrein zu hinterlassen.
Die Endreinigungspauschale deckt die übliche Reinigung ab, nicht aber grobe Verschmutzungen oder Schäden. Sollte eine übermäßige Verschmutzung vorliegen, kann der Vermieter eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Rechnung stellen.

Hausordnung

Ruhezeiten sind einzuhalten.
Rauchen ist im Haus nicht gestattet.
Haustiere sind nicht gestattet.

Vertragsbeendigung und außerordentliche Kündigung

Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter gegen die AGB verstößt oder sich grob vertragswidrig verhält (z. B. Sachbeschädigung, Lärmbelästigung).

Stand: November 2024

Kontakt

Stadl-Lodge Hinterstein
Roman Weber
Im Schlauchen 15 1/2
87541 Bad Hindelang / Hinterstein
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8324 4058943

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